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Dienstag, 5. Februar 2019

Digitale Patientenaufklärung

Sind digitale Unterschriften rechtsgültig? In einem Interview weist ein Rechtsanwalt darauf hin, dass
die elektronische Unterschrift auf z.B. einem Tablet rechtsgültig ist. Er empfiehlt eine Formklausel in den elektronischen Befundprozeß zu integrieren, die lauten könnte: "Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie zu, dass beide Parteien die Vereinbarung mit einer elektronischen oder einer handgeschriebenen Signatur autorisieren."

Mit aycan consent bieten wir ein System zur digitalen Patientenaufklärung an. Es läßt sich an jedes KIS/RIS/PIS anschließen und ermöglicht es, selbst gestaltete Aufklärungsbögen auf einem iPad vom Patienten ausfüllen zu lassen.

Weblinks:
Adobe Document Blog
aycan consent