Seit Ende 2013 liegt die DIN 6868-157 "Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung" als Entwurf vor und wartet auf die Veröffentlichung als endgültige Norm.
Herr Prof. Dr. Weisser hat anlässlich des DICOM Treffens 2014 einen Vortrag zu der neuen Norm gehalten. Er erwähnte folgende wichtige Neuerungen/Änderungen gegenüber der DIN 6868-57:
• Alle Begrenzungen der Bildschirmgröße wurden entfernt und eine minimale Pixelgröße von 140 μm eingeführt
• zukünftig wird die QS-RL auf die Norm verweisen
• Einführung von Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabegeräten eingeführt
• DICOM-Kennlinie wurde verpflichtend für die Abnahme- und Konstanzprüfung
• Die Grenzen für Pixelfehler wurden ergänzt
• Messverfahren und Testbilder an DIN EN 62563-1 angepasst (AAPM TG18)
• Anwendungsbereich um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt
• Bildwiedergabegeräte auf der Basis von Kathodenstrahlröhren werden nicht mehr behandelt
Der Aufwand für die Konstanzprüfung erhöht sich deutlich, wobei das Intervall fest auf 6 Monate festgeschrieben wird (konnte vorher auch 3 Monate sein).
Der Einsatz von mobilen Befundungssystemen wird durch die neue Norm vereinfacht.
Rechtlich bindend wird die DIN erst, wenn die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit diese referenziert. Die QS-RL wurde am 23. Juni 2014 in einer neuen Fassung veröffentlicht. Hier wird aber immer noch die DIN 6868-57 als Norm angegeben. Ein Hinweis auf die neue DIN 6868-157 ist enthalten.
Weblinks:
QS-RL in der Fassung vom 23. Juni 2014
DIN 6868-157 Normentwurf vom November 2013 beim Beuth-Verlag
Vortrag Prof. Weisser - Update Bildschirmnorm vom 26. Juni 2014
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