![](https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhz731NptT_he8I-SSEcqBXEGFbyUv_zpZgsg7y65lngxIu8EnhEVIw0XfT4imYLICtZIbZElsMB7iG7mKOS2MKz47k12NyzIOWubCLRL8V1Ew2fczhksg8glrsbrK04fyCS74jpe6LVx8/s1600/ayc_abnahme_imac_450.jpg)
Herr Prof. Dr. Weisser hat anlässlich des DICOM Treffens 2014 einen Vortrag zu der neuen Norm gehalten. Er erwähnte folgende wichtige Neuerungen/Änderungen gegenüber der DIN 6868-57:
• Alle Begrenzungen der Bildschirmgröße wurden entfernt und eine minimale Pixelgröße von 140 μm eingeführt
• zukünftig wird die QS-RL auf die Norm verweisen
• Einführung von Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabegeräten eingeführt
• DICOM-Kennlinie wurde verpflichtend für die Abnahme- und Konstanzprüfung
• Die Grenzen für Pixelfehler wurden ergänzt
• Messverfahren und Testbilder an DIN EN 62563-1 angepasst (AAPM TG18)
• Anwendungsbereich um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt
• Bildwiedergabegeräte auf der Basis von Kathodenstrahlröhren werden nicht mehr behandelt
Der Aufwand für die Konstanzprüfung erhöht sich deutlich, wobei das Intervall fest auf 6 Monate festgeschrieben wird (konnte vorher auch 3 Monate sein).
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Der Einsatz von mobilen Befundungssystemen wird durch die neue Norm vereinfacht.
Rechtlich bindend wird die DIN erst, wenn die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit diese referenziert. Die QS-RL wurde am 23. Juni 2014 in einer neuen Fassung veröffentlicht. Hier wird aber immer noch die DIN 6868-57 als Norm angegeben. Ein Hinweis auf die neue DIN 6868-157 ist enthalten.
Weblinks:
QS-RL in der Fassung vom 23. Juni 2014
DIN 6868-157 Normentwurf vom November 2013 beim Beuth-Verlag
Vortrag Prof. Weisser - Update Bildschirmnorm vom 26. Juni 2014
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