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Freitag, 20. Februar 2009

DICOM Patienten-CDs, Fluch oder Segen


Seit wir 1998 bei aycan die erste CD-Robotik mit einem DICOM Interface ausgestattet haben ist viel Zeit vergangen. Damals war es noch exotisch DICOM-Studien auf CD zu brennen. Wir fanden das eine klasse Idee. Die Realität im Jahr 2009 sieht aber anders aus. Es herrscht große Skepsis bei den Zuweisern und auch bei den Radiologen, ob dies den richtigen Weg für die medizinische Dokumentation darstellt.

Sicht des Radiologen

Heutzutage ist die Weitergabe der radiologischen Untersuchungen auf CDs/DVDs Standard. Der Radiologe kann mit einem Mausklick tausende von Bildern zusammen mit einem DICOM Viewer auf das optische Medium brennen. Der Patient gibt diesen Datenträger in der Regel an seinen behandelnden Arzt weiter. Dies ist eine sehr ökonomische Weise, um die Bilder auszutauschen. Die Erstellung ist schnell und einfach, der Wareneinsatz gering. Ein Rohling kostet weniger als 0,5 €. Es muss lediglich ein CD-Roboter mit entsprechender Steuersoftware für ca. 9.000 bis 20.000 Euro angeschafft werden.

Wie sieht es von den gesetzlichen Bestimmungen aus?

§28 der Röntgenverordnung sagt: " Auf elektronischem Datenträger aufbewahrte Röntgenbilder und Aufzeichnungen müssen einem mit- oder weiterbehandelnden Arzt oder Zahnarzt oder der ärztlichen oder zahnärztlichen Stelle in einer für diese geeigneten Form zugänglich gemacht werden können. Dabei muss sichergestellt sein, dass diese Daten mit den Ursprungsdaten übereinstimmen und die daraus erstellten Bilder zur Befundung geeignet sind."

Hier beginnen die ersten beiden Probleme. Der Zuweiser verfügt in der Regel nicht über nach DIN6868-57 abnahmegeprüfte Monitore. Ausserdem sind die meisten "Light"-Versionen der DICOM Viewer auf den Patienten-CDs nicht als Medizinprodukte für die Befundung gelabelt. Somit muß der engagierte Zuweiser einen geprüften Monitor mit einer als Medizinprodukt CE-gelabelten Befundungssoftware bereitstellen. Das ist aber nur sehr selten der Fall, vielfach aus ökonomischen Gründen.
Im Regelfall werden die Patienten-CDs auf den Praxis-PCs eingelesen und unter wechselnden Umgebungslichtbedingungen mit ungeeigneten Monitoren verwendet. Die Anwender haben meist keine Schulung für die Benutzung des DICOM Viewers, wie es vom Gesetzgeber für die Benutzung von Medizinprodukten vorgeschrieben ist.

Eine Zumutung für den Zuweiser?

Für die meisten Zuweiser stellen die DICOM Patienten-CDs eine Zumutung dar. Die Überweiser sind mit dem Einlesen der unterschiedlichen CDs schlicht und ergreifend überfordert. Oft ist das Medium im PC des Arztes nicht lesbar. Sollte es dennoch funktionieren, so sieht sich der Anwender auf jeder CD einem DICOM Viewer eines anderen Herstellers gegenüber. Da die Bedienung der unterschiedlichen Viewer höchst unterschiedlich ist, kostet es den Zuweiser sehr viel Zeit sich "durchzuklicken".
Ob dann eine vernünftige Begutachtung der Bilder stattfinden kann, sei dahingestellt.
Manchmal installieren diese Patienten CDs auch Softwarekomponenten auf dem Rechner des Zuweisers und halten damit so manche Überraschung bereit. Langsame und abstürzende Rechner, sowie Viren sind als Folge keine Seltenheit.
Hat der Zuweiser sich dann Zugang zu den Bildern verschafft lauert gleich die nächste Überraschung auf ihn. "Welches der tausend Bilder zeigt nun den Befund?" ist die berechtigte Frage. Da der Radiologe oftmals alle Bilder einer oder mehrerer Untersuchungen eines Patienten auf den Datenträger brennt, fällt es dem "Normalzuweiser" schwer sich durch den Bilderwust zu kämpfen. Das kostet Zeit (die dann wiederum am Patienten fehlt) und Zeit ist bei den Ärzten logischerweise knapp bemessen.


Bemühungen der Deutschen Röntgengesellschaft

Erste Bemühungen der Deutschen Röntgengesellschaft mit Offis Oldenburg im Jahr 2007 das Thema zu vereinfachen, scheitern an der Umsetzung im Alltag. Bislang hat sich kein großer PACS-Hersteller auf das
Testat der DRG eingelassen. Mit lediglich 3 teilnehmenden Unternehmen (Stand Februar 2009), mit einem verschwindend geringen Marktanteil läßt sich kein Standard etablieren.

Fazit

PDF-Dateien sind deshalb so beliebt, weil der Ersteller sicher sein kann, dass der Empfänger die Datei so wiedergeben kann, wie der Ersteller es möchte. Ausserdem gibt es hier mit Acorbat Reader eine kostenlose Software zur Darstellung der Inhalte, für den es keine gesetzliche Regulierung (z.B. Medizinproduktegesetz) gibt.
Solange es in der DICOM Welt nicht auch einen kostenlose Standardsoftware zum Darstellen der DICOM Studien gibt, werden die oben beschriebenen Probleme bestehen bleiben.

Die spannende Frage ist: Welcher Hersteller möchte sich den Schuh anziehen ein Medizinprodukt ohne Kosten für den Anwender auf den Markt zu bringen?


Weblinks:

DRG-Testatprojekt
Deutsche Röntgengesellschaft
Röntgenverordnung

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