Nachdem wir am Dienstag das erste iPad aus den USA bekommen haben und sich die erste Begeisterung gelegt hat, haben wir das Gerät heute unter praktischen Gesichtspunkten betrachtet.
Für den Einsatz in der Radiologie als Bildwiedergabegerät ist eine Abnahmeprüfung nach DIN V 6868-57 (Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten) erforderlich.
In dieser Norm sind die erforderlichen Messungen und Sichtprüfungen für die ordnungsgemäße Abnahme beschrieben. So werden neben den geometrischen Eigenschaften auch Messungen der Leuchtdichte und der Displayhomogenität durchgeführt.
Apples iPad besteht mit Bravour die Abnahmeprüfung für medizinische Bildwiedergabegeräte nach Kategorie A.
Leider erfüllt das iPad die formalen Anforderungen an die Mindestauflösung gem. QS-RL nicht. Dort wird eine Auflösung von 1000x1000 Bildpunkten gefordert. Das iPad verfügt über eine Auflösung von 1024x768 Bildpunkten.
Da viele medizinische Bilder eine Matrix von 512x512 (z.B. CT, MR) haben, wäre mit der iPad Auflösung sogar eine Betrachtung von zwei 512er Bildern gleichzeitig möglich, was mit der geforderten Auflösung aus der QS-RL nicht gelingt.
Weblinks:
Hier finden Sie eine Vorschau auf unser Teleradiologie iPad App:
AntwortenLöschenhttp://www.youtube.com/watch?v=iTgJx--Cf4k