
Der Deutsche Bundestag hat am 29.5.09 das Gesetz zur Änderung medizinprodukte-rechtlicher Vorschriften verabschiedet.
Das Gesetz bringt einen Gewinn an bundeseinheitlichen Regeln und ordnet die Zuständigkeiten neu.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll entsprechend der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie am 21. März 2010 in Kraft treten.
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Bundesministerium für Gesundheit
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